Fortbildung „Begleitetes Fahren“

Einleitung
Wird im Saarland frühestens am 01.01.2006 eingeführt.

Die gesetzlichen Grundlagen:
neuer § 6e StVG
Rechtsverordnung des Saarlandes durch Ministerium für Wirtschaft und Arbeit
Inhalt:
Rechtliche Rahmenbedingungen
Folien: BVF VSS Teil II Nr. 22 - 27
Ausbildung + Prüfung wie jetzt, alles nur ein Jahr früher
 Anforderungen an den Fahrerlaubnisbewerber
Mindestalter 16 ½ Jahre
Antragstellung mit Vermerk „Begleitetes Fahren ab 17“
Benennung mindestens einer Begleitperson, die den Anforderungen des
  Modellversuches entspricht
Einverständniserklärung des/der gesetzlichen Vertreter
 Anforderungen an den Begleiter
Die Begleitperson
muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
muss mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein
muss seine Identität nachweisen können
darf zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei
  Punkten belastet sein
 Die Begleitperson
Soll dem Fahrerlaubnisbewerber vor, unter Umständen während der Fahrt und nach der
  Fahrt als Ansprechpartner dienen
darf hierzu Rat erteilen und kurze Hilfestellungen geben
ist nicht verantwortlicher Fahrzeugführer
darf sich in keinem Fall als nachgeschalteter Fahrlehrer fühlen
darf in keinem Fall manuell eingreifen
 Die Begleitperson
darf nicht mehr als 0,24 mg/l Alkohol in der Atemluft oder nicht mehr als 0,49 Promille
  Alkohol im Blut haben
darf nicht unter der Wirkung eines in der Anlage 24a STVG genannten berauschenden
  Mittel stehen
 Zu erwerbende Fahrerlaubnisklassen
B/BE eingeschlossen Kl. L/M/S (ohne Begleitung)
Prüfungsbescheinigung gilt nur in der BR
hat kein Foto – Personalausweis/Pass mitführen
Geltungsdauer bis 3 Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres
ab 18. fahren ohne Begleiter erlaubt
Kartenführerschein muss beantragt werden – kommt nicht automatisch
Inhaber der Prüfbescheinigung trägt die volle Verantwortung als Fahrzeugführer,
  auch für den Begleiter
Begleiter unberechtigt zum Begleiten durch:
  - nicht eingetragen
- körperlich nicht geeignet, insbesondere durch Alkohol / Drogen / Medikamente, Streit
  mit Fahrer/in
 Konsequenzen bei Fahren ohne oder nicht berechtigtem Begleiter:
Widerruf der Prüfbescheinigung
50,00 € Bußgeld, 1 Punkt im VZR
Gleichstellung mit einem A-Delikt
Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit
Aushändigung der Fahrerlaubnis frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres
 Fahren ohne Mitführen der Prüfbescheinigung
10,00 € Verwarnungsgeld
 Vorbereitung Teilnehmer und Begleiter
Teilnahme von beiden vor FE - Prüfung
Besonderes Angebot, nicht zu Zeiten des normalen Unterrichts
Vorbereitung auch als Infoabend für Interessierte!?
Dauer 90 Minuten, reicht wahrscheinlich oft nicht