Führerschein - Kraftfahrräder Klasse A1
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Diese Klasse beinhaltet Leichtkraftfahrräder, deren Höchstgeschwindigkeit bei maximal 80km/h liegt,
die Nennleistung nicht mehr als 11 kW beträgt und der Hubraum nicht mehr als 125 cm³ hat.
 
    Allgemeine Infos  
    Voraussetzung:

- mindestens 16. Lebensjahr erreicht
- Anmeldebedingungen erfüllt
- setzt keine andere Führerscheinklasse voraus

       
    Befristung: Die Klasse A1 ist unbefristet gültig
       
    Vorteil: Mit Erhalt der Klasse A1 läuft die Probezeit an und
durch den Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A1 hat man automatisch auch die Klasse M
       
    Sonstiges: Leichtkraftfahrräder, die durch ihre Bauart mehr als 80 km/h fahren können, dürfen von Inhabern einer
Fahrerlaubnis der Klasse A1 erst geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr erreicht haben.
       
    Ausbildung:
  benötigte Fahrstunden Ersterwerb Erweiterung von einer anderen Klasse
  Überland 5 h 5 h
  Autobahn 4 h 4 h
  Nachtfahrt 3 h 3 h


  benötigte Theoriestunden Grundunterricht Klassenspezifischer Unterricht
  jeweils Doppelstunden 12 4
  Dauer der Prüfung     45 Minuten  
   

 
    Preise
  Anmeldung 160,-     Lehrmaterial  
        Set   70,-
  Fahrstunden        
  Fahrstunde   35,-      
  Überland   40,-      
  Autobahn   40,-      
  Nachtfahrt   40,-      
     
  Prüfung*  Theorie: 41,-  Praxis: 130,-
  *exklusiv TÜV Gebühr

   
Schulungsfahrzeuge
   
Anmeldebedingung

  Unterlagen für die Führerscheinstelle Klasse A, A1, M Klasse A, A1, M
Neu Erw.
  Lichtbild ja ja
  Personalausweis ja ja
  Sofortmaßnahmen am Unfallort ja nein
  1. Hilfe Kurs nein nein
  Ärztliche Bescheinigung nein nein
  Medizinisch-Psychologische-Untersuchung nein nein
  Sehtest ja ja
  Meldebescheinigung für Ausländer ja ja
  Polizeiliches Führungszeugnis nein nein
  Laufkarte (von der Fahrschule ausgestellt) ja ja


    Anmeldung
     
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