Der "Einstieg"
bei den Kraftradführerscheinen beginnt mit
der Klasse M. Leistungsbegrenzung der Kleinkrafträder
liegt hier auf
maximal 45km/h einer elektrischen Antriebsmaschine
oder einem Verbrennungsmotor mit nicht mehr als
50cm³
Allgemeine
Infos
Voraussetzung:
- mindestens das 16. Lebensjahr erreicht
- Anmeldebedingungen
erfüllt
- setzt keine andere Führerscheinklasse voraus